Wissenswertes

Warum sind die Altbaumieten in Salzburg so hoch?

Warum sind die Altbaumieten in Salzburg so hoch?

 

Warum sind die Altbaumieten in Salzburg so hoch? 

 

Budgetberatungsstellen und Online-Budgetrechner empfehlen nicht mehr als 25 bis 30% des monatlichen Nettoeinkommens für das Wohnen auszugeben. Dass dies nur ein Wunschtraum ist, wissen viele Salzburgerinnen und Salzburger. So sind hier, wie in vielen anderen Städten auch, die Richtwertmieten für Altbauwohnungen deutlich teurer, als sie eigentlich laut Rechtsprechung sein dürften. Österreichweit zählen die Mieten in Salzburg sogar im Schnitt zu den Teuersten überhaupt. (Quelle: Nirgends sind Mieten so teuer wie in Salzburg)

Wie setzen sich Mietpreise zusammen?

Hauptmietzins: Der Hauptmietzins ist das Entgelt, dass die/der VermieterIn für die Überlassung einer Wohnung verlangen darf. Der Gesamtmietzins besteht aber neben dem Hauptmietzins auch aus den Betriebskosten und der Umsatzsteuer von im Regelfall 10 Prozent.

In manchen Fällen kann auch noch eine Möbelmiete oder Lagezuschläge dazukommen. Einen Lagezuschlag kann die/der VermieterIn erheben: 

  • wenn es sich um eine Altbauwohnung handelt und der gesetzliche Richtwert anwendbar ist,
  • die Lage der Wohnung in Salzburg überdurchschnittlich ist,
  • sofern der verrechnete Lagezuschlag im Mietvertrag ausgewiesen ist.

Richtwertmietzins: Der Richtwertmietzins gibt die Begrenzung des Hauptmietzinses für bestimmte Wohnungen in Österreich an. In Salzburg liegt der Richtwert derzeit bei 8,03 €/m2.

Für welche Wohnungen gilt der Richtwert?

Der Richtwert gilt für Wohnungen, die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen. Dies sind die meisten Altbauwohnungen, also Wohnungen die vor dem Ende des 2. Weltkrieges erbaut wurden und nicht größer als 130 m² sind.

Wann ist keine Richtwertzinsberechnung möglich?

  • Kategorie A- oder Kategorie B-Wohnungen mit einer Nutzfläche über 130 m² (hier gilt aber allenfalls eine alternative Mietzinsbeschränkung, und zwar der sogenannte „angemessene Mietzins“),
  • bei Wohnungen der Kategorie D (dies sind Wohnungen mit Gang-WC),
  • Wohneinheiten, die nach 8. Mai 1945 bzw. 30. Juni 1953 bewilligt und neu errichtet wurden
  • Wohnungen in einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht und für welches die Vermieter nach dem 8. Mai 1945 erhebliche Eigenmittel aufgewendet haben
  • Wohneinheiten in Gebäuden, in dem sich nicht mehr als zwei Wohnungen befinden, exklusive Dachbodenausbau.

Mehr Informationen dazu, unter welche Kategorie Ihre Altbauwohnung fallen könnte, erhalten Sie hier: Kategorien von Wohnungen 

Zu- und Abschläge zum Richtwert

In den meisten Fällen verrechnet ein/e VermieterIn eher Zuschläge auf den Mietzins, als dass Abschläge berücksichtigt werden. Generell basieren viele Mietzinsvorgaben auf der subjektiven Einschätzung der Vermieterin / des Vermieters und dem Versuch, mit der Vermietung einer Wohnung möglichst viel zu erwirtschaften. Die von Vermietern verlangten Mieten entbehren damit häufig jeder rechtlichen Grundlage.

Abschlagsgründe werden hingegen von Vermietern oft ignoriert bzw. bei der Mietzinsbildung nicht berücksichtigt. So wäre ein nicht vorhandener Aufzug bei mehrstöckigen Häusern jedenfalls ein Grund für eine Reduktion der Miete.

Was kann man machen?

Ob die Miete richtig berechnet wurde oder nicht ist für einen Laien meist schwer zu beurteilen. Im Gesetz finden sich kaum klare Richtlinien. Küchenmöbel, getrenntes Bad und WC oder eine Zentralheizung rechtfertigen jedoch in der Regel keine Zuschläge zum Richtwert. Auch in Bezug auf Lagezuschläge sind viele VermieterInnen äußerst kreativ und verrechnen nicht gebührende Zuschläge.

Ob die Miete zu hoch ist, können Sie auf verschiedene Weise überprüfen. Entweder selbst, mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Verbraucherschutz- oder Mieterschutzorganisation.

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Vermieterinnen helfen auch Prozesskostenfinanzierer wie Miete Runter, Mietheld, Günstiger Wohnen, Miethammer oder Faire Miete. Diese übernehmen für ihre Kunden das Kostenrisiko in mietrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren. Die Hauptleistung des Finanzierers besteht darin, das gesamte finanzielle Risiko zu tragen, das mit der Durchsetzung von Ansprüchen wegen zu hoher Miete gegen den Vermieter verbunden ist. Auch wenn der Fall nicht erfolgreich sein sollte, muss der Kunde nichts bezahlen. Prozesskostenfinanzierer tragen die Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige, Gerichtsgebühren, etc. Dadurch ist möglich, ohne Stress bares Geld zurückzubekommen und bei der zukünftigen Miete zu sparen!

 

 Titelbild: www.pixabay.com

 

 

Sie möchten die vom Vermieter unrechtmäßig zu hoch angesetzte Miete zurückfordern und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen dabei, die zu viel bezahlten Mietkosten ohne Kostenrisiko zurückzuholen!

 


 

Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.

 


 

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