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Richtwert- und Kategoriemieten werden bis 2022 eingefroren

Richtwert- und Kategoriemieten werden bis 2022 eingefroren

 

Richtwert- und Kategoriemieten werden bis 2022 eingefroren

 

Mit einem neuen Wortungetüm namens „Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz“ – kurz MPFLG - wurde die Anhebung der Richtwert- und der Kategoriemieten für das Jahr 2021 ausgesetzt.

Viele Österreicherinnen und Österreicher sind durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Pandemie bereits extrem belastet. Mit der Aussetzung der Richtwertmieten-Erhöhung sollen MieterInnen entlastet und Konsum und Kaufkraft wieder gestärkt werden.

Hintergrund zur Indexanpassung

In Österreich erfolgt eine Anpassung der Richtwertmieten an die Inflation automatisch alle zwei Jahre. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt zum 1. April des entsprechenden Jahres.

2008 und 2016 gab es bereits mit den beiden "Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzen" eine Aussetzung der Indexanpassung der Richtwertmieten.

Was bedeutet das?

Die seit 2019 geltenden Richtwerte für jedes Bundesland werden nun also bis 31. März 2022 verlängert und gelten in ihrer jetzigen Höhe weiter (mehr dazu unter https://www.mieterunter.at/de/wissenswertes/was-ist-der-richtwertmietzins-in-oesterreich ). Darüber hinaus erfolgt auch eine Aussetzung der Anhebung der Kategoriemieten um ein Jahr.

Richtwertmieten gelten für Altbau- und Gemeindewohnungen. Rund eine halbe Million Mietverträge werden davon betroffen sein. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Mietwohnung unter diese Kategorie fällt, nehmen Sie Kontakt mit einem Prozessfinanzierungsunternehmen wie Miete Runter, Mietheld, Günstiger Wohnen, Miethammer oder Faire Miete auf und lassen Sie prüfen, ob Ihre Miete überhöht ist und Sie Anspruch auf Rückzahlung der zu viel bezahlten Miete und eine Mietreduktion haben.

Das Kategoriemietensystem gilt für Mietverträge in privaten Altbauten, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Immer dann, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anhebung (März 2018) eine Schwelle von fünf Prozent überschreitet, erfolgt die Inflationsanpassung der Kategoriebeträge. Das wäre nun 2021 der Fall gewesen. Laut Arbeiterkammer wäre eine Erhöhung von 5,5 Prozent angestanden.

Was passiert nun 2022?

Die nächste Erhöhung erfolgt am 1. April 2022 und danach wird auch 2023 eine solche stattfinden. Anschließend soll wieder der Zweijahresrhythmus verfolgt werden. Das Ganze soll werterhaltend geschehen. Im Hintergrund läuft also die Wertsicherungsberechnung weiter. Die Vermieter können diese bei den nächsten Richtwertanpassungen in ungeminderter Höhe lukrieren.

 

Titelbild: www.pixabay.com

 

 

Sie möchten die vom Vermieter unrechtmäßig zu hoch angesetzte Miete zurückfordern und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen dabei, die zu viel bezahlten Mietkosten ohne Kostenrisiko zurückzuholen!

 


 

Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.

 


 

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