Wissenswertes

Kategoriemietzins in Altbauwohnungen

Kategoriemietzins in Altbauwohnungen

Kategoriemietzins oder Richtwertmietzins?

Wenn eine Wohnung unter die Vollanwendung des Mietrechts (MRG) fällt, kann die Höhe der Miete entweder durch den Richtwertmietzins oder den Kategoriemietzins berechnet werden. Der Kategoriemietzins gilt nur für Altbauwohnungen, deren Mietvertrag entsprechend zwischen 1. Jänner 1982 und 28. Februar 1994 unterzeichnet wurde. Der Preis für Wohnungen die nach diesem Zeitpunkt angemietet wurden, werden hingegen mit dem Richtwertmietzins berechnet. Der Richtwert ist allerdings keine gesetzliche Obergrenze, wie der Kategoriemietzins, sondern lediglich ein Orientierungswert. Mehr dazu finden Sie außerdem hier:  Was ist der Richtwertmietzins in Österreich?

Kategoriemietzins

Mit dem Kategoriewertzins findet eine Einteilung von Altbauwohnungen (mit Mietverträgen vor dem 01. März 1994) in die Kategorien A, B, C und D statt. Diese Einteilung ist nicht nur für die Definition der notwendigen Ausstattung wichtig, sondern auch für die Festlegung der Miete. Die Kategorien werden somit zur Ermittlung des Kategoriemietzins einer Wohnung herangezogen und legen damit auch die Höchstgrenze der Miete fest.

Eigenschaft

 Kategorie A

 Kategorie B

 Kategorie C

 Kategorie D

Größe

 mind. 30 m²

 -

 -

 -

 -

Zustand

 Brauchbarer Zustand

 Brauchbarer Zustand

 Brauchbarer Zustand

 Brauchbarer Zustand

 Nicht brauchbarer Zustand

Vorraum

 Ja

 Ja

 Ja

 

Küche oder Kochnische

 Ja

 Ja

 Ja

 

Baderaum oder Badenische

 Ja

 Ja

 Wasserentnahme-stelle

 

WC

 Ja

 Ja

 Ja

 Kein WC im Innenraum, also nur Gang-WC *

 

* Sollte das Gang-WC aber exklusiv von dieser Wohneinheit genutzt werden, liegt Kategorie C vor!

 
Der Vermieter muss sein Mietobjekt einer der vier Kategorien zuordnen. Je nachdem, welche Kategorie zutrifft, gilt ein Kategoriewert:

  Kategorie A                  3,60 Euro           
  Kategorie B  2,70 Euro
  Kategorie C  1,80 Euro
  Kategorie D brauchbar    1,80 Euro
  Kategorie D       0,90 Euro

 

Die letzte gesetzliche Anpassung des Kategoriemietzinses erfolgte im März 2018 und wurde bedingt durch die Coronajahre 2020 und 2021 ausgesetzt. Vermutlich wird es aber 2022 eine Anpassung geben (vgl. Richtwert- und Kategoriemieten werden bis 2022 eingefroren).

Besonderheit Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften werden die Zimmer häufig einzeln vermietet. Dies hat allerdings zur Folge, dass nun für jede Wohneinheit (sprich WG-Zimmer) eine separate Wohneinheit der Kategorie D vorliegt. Begründung hierfür ist in diesem Fall das potentiell gemeinsam zu nützende WC (sofern nicht pro Wohneinheit ein exklusiv zu nutzendes WC vorhanden ist). Viele Vermieter*innen wissen dies nicht und verrechnen fälschlicherweise einen viel zu hohen Mietzins. Prozessfinanzierer wie Miete Runter, Mietheld, etc. finanzieren bereits eine Reihe an Verfahren, wo es genau um diese Thematik geht. Sie haben für ihre Kundinnen und Kunden bereits schnell und ohne Kostenrisiko viel Geld zurückgeholt.

 

Titelbild: www.pixabay.com

 

 Sie möchten die vom Vermieter unrechtmäßig zu hoch angesetzte Miete zurückfordern und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen dabei, die zu viel bezahlten Mietkosten ohne Kostenrisiko zurückzuholen!

 


 

Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.

 


 

Sie möchten die vom Vermieter unrechtmäßig einbehaltene Mietkaution zurückfordern und brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen dabei, die Kaution ohne Kostenrisiko zurückzuholen!

 


 

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