Wissenswertes

Stolpersteine bei der Mietvertragserstellung - Teil 2

Stolpersteine bei der Mietvertragserstellung - Teil 2

Kündigungsverzicht

Durch einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag können Vermieter*in und Mieter*in rechtswirksam vereinbaren, dass während der vereinbarten Zeit (zum Teil mehrere Jahre) beiderseitig keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung besteht. Prüfen Sie unbedingt den Mietvertrag und achten Sie auf eine entsprechende Klausel!

Wenn ein befristeter Mietvertrag keine Regelung zur vorzeitigen Kündigung enthält, dann hat man als Mieterin keine Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung. Ist aber im befristeten Mietverhältnis die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung vereinbart, dann gilt die jeweilige vertragliche Vereinbarung.

Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen haben, dann gilt vorrangig die vertragliche Vereinbarung. Sollte im Mietvertrag keine Regelung sein, dann können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsletzten kündigen.

Ausmalverpflichtung

Zunächst muss man wissen, dass Vermieter*innen eine gewöhnliche Abnützung einer Mietwohnung akzeptieren müssen. Schließlich bezahlt der Mieter auch dafür, sie zu benützen.

Für bestimmte Bereiche der Wohnung gibt es Fristen, nach deren Ablauf diese sowieso erneuert werden müssen.

Grundsätzlich – und wenn nichts anderes vereinbart wurde - müssen Sie die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, wie Sie sie übernommen haben. Eine Ausmalverpflichtung besteht nur, wenn die Wände über die normale Abnützung hinaus in Anspruch genommen wurden bzw. wenn eine von den herkömmlichen Gepflogenheiten radikal abweichende Farbe verwendet wurde (z. B. bei der Verwendung von grellen Farben).

Haben Sie im Mietvertrag eine rechtswirksame Ausmalverpflichtung vereinbart, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Streits mit der Vermieterin / dem Vermieter, wenn man dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt. Denn wie diese formuliert sein muss, ist derzeitig strittig. Ein OGH-Urteil geht sogar so weit und vertritt die Rechtsauffassung, dass eine Ausmalverpflichtung in Wohnungen die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder dem Mietrechtsgesetz unterliegen, nicht wirksam vereinbart werden kann.

Bei der Durchsetzung dieses Punktes sind viele Vermieter*innen dazu übergegangen, die Kaution nicht ordnungsgemäß zurückzuzahlen. In diesen Fällen sind Prozessfinanzierer wie Miete Runter GmbH eine wertvolle Unterstützung. Weitere Informationen zum Thema Mietkaution finden sie unter Mietkaution

 

Titelbild: www.pixabay.com

 

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Übrigens: Auch die Mietkaution ist ein heikles Thema. Nicht selten kommt es auch hier zu unrechtmäßig überhöhten Forderungen oder der Vermieter gibt die Kaution nach dem Auszug aus der Wohnung nicht zurück. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich als Mieter zur Wehr zu setzen und das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzuholen.

 


 

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